Sie wurden als Kraftfahrer, Insasse, Radfahrer oder Fußgänger in einen Verkehrsunfall verwickelt?
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit unserer Kanzlei auf. Sie bekommen von uns kurzfristig einen persönlichen oder telefonischen Besprechungstermin. Die Erstberatung für ADAC Mitglieder ist kostenfrei. Es werden dann die Weichen für eine erfolgreiche Unfallregulierung gestellt.
Hierzu gehören die Sicherung von Beweisen, Klärung der Haftungsfrage, Formulierung einer korrekten Unfallschilderung, Bezifferung des Schadens gemäß Sachverständigengutachten oder Kostenvoranschlag, Ermittlung des gegnerischen Haftpflichtversicherers, Anforderung der polizeilichen Ermittlungsakte und kurzfristige Erstellung eines Anspruchsschreibens an die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung.
Wir werden das Maximale an berechtigten Schadensersatzansprüchen für Sie geltend machen.
Sofern es sich um einen unverschuldeten Verkehrsunfall handelt, muss die gegnerische Versicherung auch unsere Rechtsanwaltskosten bezahlen.
Achtung vor dem von gegnerischen Versicherungen angebotenen Schadenmanagement!
Eine rasche Unfallregulierung durch die gegnerische Versicherung hört sich vielleicht im ersten Moment verlockend an. Hiervon ist jedoch in jedem Fall abzuraten.
Die gegnerische Versicherung ist ein Wirtschaftsunternehmen, handelt im eigenen Interesse und versucht Kosten zu sparen.
Auch sollte eine Unfallregulierung durch die Kfz-Werkstätte vermieden werden.
In beiden Fällen kommt es oftmals zu unberechtigten Mithaftungseinwänden des Versicherers, unberechtigten Kürzungen von Schadenspositionen und Nicht-Geltendmachung von berechtigten Schadensersatzansprüchen.
Auch sind die Zeiten vorbei, in welchen man glaubte, als Geschädigter die Regulierung eines Verkehrsunfalls mit klarer Haftungslage durch Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung selbst zu bewerkstelligen.
Neben unberechtigten Mithaftungseinwänden, Kürzungen berechtigter Ansprüche, fehlender Hinweise auf berechtigte Schadensersatzansprüche werden die Geschädigten durch Verzögerungstaktiken der gegnerischen Versicherung mürbe gemacht.
Letztendlich sollten Sie auch im Falle eines selbst verschuldeten Verkehrsunfalls frühzeitig Kontakt mit unserer Kanzlei aufnehmen.