Wir helfen Ihnen in allen Verfahrensabschnitten
der vorgeworfenen Tat.
Bereits im Ermittlungsverfahren ist ein früher Kontakt des Rechtsanwalts mit den Ermittlungsbehörden, sowie die richtige Verhaltensweise Ihrerseits gegenüber diesen oft ausschlaggebend für eine erfolgreiche Strafverteidigung.
Setzen Sie sich sofort nach dem ersten Kontakt mit Polizei, Staatsanwaltschaft, Zoll o.ä. mit uns in Verbindung, um möglichst bereits im Vorfeld die Angelegenheit bestmöglich für Sie zu regeln und eine weitere Verfolgung oder Anklage zu verhindern.
Wir stehen Ihnen vor Gericht mit Engagement und Erfahrung zur Seite.
Wir helfen im Wege der Privatklage oder Nebenklage. Auch der Täter-Opfer-Ausgleich ist für eine Aufarbeitung der Tat, Konfliktbeilegung und Wiedergutmachung oft ein geeignetes Mittel.