All­ge­mei­nes Zi­vil­recht

Unter allgemeinen Zivilrecht werden die Rechtsverhältnisse von natürlichen Personen untereinander und/oder zu gleichgestellten juristischen Personen gezählt. Grundgedanke ist die Privatautonomie des Einzelnen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Es geht hier u.a. um Vertragsprüfung, Vertragsverletzung, Haftung, Gewährleistung, Kündigung, Produkthaftung, vertraglichen und deliktischen Schadensersatz, Aufrechnung, Rücktritt sowie Verjährung.

Verkehrsspezifisch sind hier vor allem die Themenbereiche Autokauf, Autoverkauf, Leasing und Fahrzeugreparatur von Bedeutung.

Sowohl beim Neuwagenkauf als auch beim Gebrauchtwagenkauf und Verkauf kann es oftmals zu Problemen kommen.

Diese reichen von einer Nichtauslieferung des Neuwagens, über Sachmängel an dem Fahrzeug bis hin zu Falschangaben des Verkäufers.

Im Gewährleistungsfall setzen wir Ihre berechtigten Gewährleistungsansprüche durch.

Dies zunächst im Wege der Nacherfüllung als primäres Gewährleistungsrecht bis hin zu den sekundären Gewährleistungsrechten in Form von Minderung, Schadensersatz und Rücktritt vom Vertrag.

Unsere Kanzlei vertritt sowohl Käufer mit der Durchsetzung ihrer Rechte als auch private und gewerbliche Verkäufer mit der Abwehr von Ansprüchen.

So kommt es auch nicht selten bei Leasingverträgen, insbesondere bei deren Beendigung zu Streitigkeiten über den Zustand des Fahrzeugs bei der Rückgabe sowie über den Restwert des Fahrzeugs.

Ebenso führen Pflichtverletzungen bei der Fahrzeugreparatur zu Auseinandersetzungen zwischen Werkstätte und Kunden.

Wir stehen unserer Mandantschaft hierbei sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren zur Durchsetzung ihrer Rechte mit höchstem Einsatz zur Seite.