Wir beraten Sie auch gerne in Rechtsgebieten, die wir nicht schwerpunktmäßig bearbeiten. Im Einzelfall ist dann zu klären, ob eine Interessenvertretung durch unsere Kanzlei erfolgt oder die Verweisung an einen spezialisierten Kollegen/Kollegin vorzugswürdig erscheint.
Andere Rechtsgebiete wie beispielsweise Arbeitsrecht, Erbecht, Ehe- und Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, IT-Recht sowie Datenschutzecht werden von unseren Kollegen der Kanzlei KDJ Rechtsanwälte bearbeitet, mit welchen eine Bürogemeinschaft besteht.
Sollten wir ein Rechtsgebiet nicht abdecken, so können wir für Sie eine seriöse Empfehlung mit Rechtsanwälten aus unserem Netzwerk aussprechen.