Unsere Kanzlei ist seit ihrer Gründung 1962 u. a. auf Verkehrsrecht spezialisiert. Rechtsanwalt Michael Dunkl ist ADAC Vertragsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Wir sind alle Verkehrsteilnehmer sei es als Fußgänger, Radfahrer, Insassen oder Kraftfahrer. Das Verkehrsrecht ist daher sehr facettenreich und hat viele Berührungspunkte zu anderen Rechtsgebieten.
Das Rechtsgebiet des Verkehrsrechts umfasst u. a. Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsverwaltungsrecht sowie Versicherungsrecht.