Ver­kehrs­ver­wal­tungs­recht

Im Verkehrsverwaltungsrecht geht es meist darum, ob eine Person geeignet ist, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

So wird die Fahrerlaubnisbehörde tätig, wenn ihr Tatsachen bekannt werden, dass Zweifel an der Fahreignung des Fahrerlaubnisbewerbers oder des Fahrerlaubnisinhabers bestehen.

Alkohol oder Drogen, Krankheiten, altersspezifische Erscheinungen, wiederholte Verkehrsverstöße oder ein hoher Punktestand im Fahreignungsregister begründen derartige Zweifel.

Die Fahrerlaubnisbehörden können in derartigen Fällen die Erholung von ärztlichen Gutachten fordern, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen, Auflagen erteilen, eine Fahrprobe anordnen oder die Fahrerlaubnis entziehen.

Auch hier empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei. U.a. aufgrund unserer guten persönlichen Kontakte zu den örtlichen Fahrerlaubnisbehörden lassen sich eine Vielzahl von Fälle außergerichtlich und einvernehmlich unter Wahrung der beiderseitigen Interessen erledigen.

Erforderlichenfalls vertreten wir Sie auch vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.

Andere Themenbereiche im Verkehrsverwaltungsrecht sind beispielsweise das Vorgehen gegen eine Abschleppmaßnahme, die Abwehr einer Fahrtenbuchauflage und auch Streitigkeiten über die Zulassung eines Kraftfahrzeugs.